gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
zwischen
Auftraggeber (AG)
und
Auftragnehmer (AN)
LXH Ventures – Luke Harney
Liststraße 65
70180 Stuttgart
Deutschland
§1 Gegenstand der Auftragsverarbeitung
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers.
(2) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Bereitstellung, Konfiguration, Optimierung und Wartung folgender Leistungen:
KI-gestützte Chatbots (Website, WhatsApp, Social Media, API)
KI-gestützte Voice-AI / Telefonassistenten
Texterkennung, Spracherkennung, Analysefunktionen
Integration, Monitoring und technische Betreuung
Support & Troubleshooting
(3) Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
§2 Art und Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung dient folgenden Zwecken:
Beantwortung von Kundenanfragen über Chat oder Telefon
Terminvereinbarungen, Lead-Erfassung und Weiterleitung
Strukturierte Weitergabe von Gesprächsdaten an CRM oder interne Systeme
Erstellung von Analytics, Logs und Performance-Auswertungen
Speicherung und Verarbeitung zu Qualitätsverbesserungszwecken
§3 Kategorien personenbezogener Daten
Folgende Daten können verarbeitet werden:
Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Gesprächsinhalte & Chatnachrichten
Technische Daten (Zeitpunkt, IP, Browserdaten, Sprachdaten)
Buchungsinformationen (Termine, Präferenzen, Auswahloptionen)
Interaktionsdaten (Nutzungsverhalten, Klickpfade)
Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) werden nicht aktiv verarbeitet. Sollte der Endkunde solche Daten freiwillig äußern, erfolgt keine Weiterverarbeitung.
§4 Kategorien betroffener Personen
Webseitenbesucher
Anrufer
Kunden, Interessenten, Geschäftspartner
Mitarbeitende des Auftraggebers
§5 Rechte & Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber:
ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung, der Informationspflichten und der Einwilligungen.
entscheidet allein über Zweck und Mittel der Verarbeitung.
erteilt dem Auftragnehmer schriftliche Weisungen.
prüft regelmäßig die Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.
§6 Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich:
Daten ausschließlich nach Weisung des Auftraggebers zu verarbeiten.
geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zu treffen, insbesondere:
Verschlüsselung (HTTPS/SSL)
Zugriffskontrollen
Rollen- & Rechtemanagement
Löschkonzepte
Protokollierungen
Mitarbeiter auf Vertraulichkeit zu verpflichten.
den Auftraggeber bei Betroffenenanfragen zu unterstützen.
Datenschutzverletzungen unverzüglich (innerhalb von 24h) zu melden.
§7 Unterauftragsverarbeiter („Sub-Processor“)
Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung seiner Leistungen Unterauftragsverarbeiter einsetzen.
Aktuell eingesetzte Sub-Processor:
Chatbase (USA/EU) – Chatbot Hosting & API
OpenAI (USA/EU) – KI-Verarbeitung
Retell AI (USA) – Voice AI
Fonio (DE) – Telefoninfrastruktur
Zapier/Make – Automatisierungsdienste
Google Cloud / AWS / Azure – Hosting & Infrastruktur
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über Änderungen.
Der Auftraggeber kann binnen 14 Tagen widersprechen.
§8 Übermittlung in Drittländer
Bei Nutzung einzelner Tools kann eine Übermittlung in Drittländer (z. B. USA) erfolgen.
Dies erfolgt ausschließlich auf Grundlage:
EU-Standardvertragsklauseln (SCC)
EU-US Data Privacy Framework
Zusatzsicherungen (Verschlüsselung, Pseudonymisierung)
§9 Löschung & Rückgabe der Daten
Nach Vertragsende:
werden alle personenbezogenen Daten auf Wunsch des Auftraggebers gelöscht oder zurückgegeben.
Backups werden nach maximal 90 Tagen gelöscht.
Eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht bleibt unberührt.
§10 Kontrollrechte des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das Recht:
Auskünfte einzuholen
Prüfungen vorzunehmen (auch remote)
Nachweise zu TOMs zu verlangen
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber dabei.
§11 Haftung
Haftung richtet sich nach dem Hauptvertrag.
Bei schuldhaften Datenschutzverletzungen haftet der Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
§12 Vertragsdauer
Dieser AV-Vertrag tritt mit Unterzeichnung des Hauptvertrags in Kraft und gilt:
für die gesamte Dauer der Zusammenarbeit
Solange der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet
Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich.
§13 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Anhangs unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen (salvatorische Klausel).
Version 15.10.2025